Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Personalvermittlung über „students2business“
zwischen der
students2business GmbH, Landauerweg 26, 28279 Bremen
vertreten durch Robin Kannengießer und Ugur Merzifon
und
Ihnen persönlich oder dem Rechtssubjekt, zu dessen Vertretung Sie berechtigt sind, als Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“)
§1 Pflichten von students2business
Die students2business GmbH erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fachkräfte, Personalberatung, etc.) ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die students2business GmbH verpflichten sich, den Auftrag gewissenhaft und sorgfältig auszuführen.
§2 Pflichten des Auftraggebers
2.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der students2business GmbH eine möglichst detaillierte Beschreibung der zu besetzenden Stelle und des dafür erforderlichen Anforderungsprofils zu liefern.
2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die students2business GmbH sofort zu informieren, sobald ein von der students2business GmbH vermittelter Kandidat die Arbeit aufnimmt.
2.3. Der Auftraggeber benennt der students2business GmbH bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Auftraggebers abzugeben. Benennt der Auftraggeber keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zu students2business GmbH jeder Mitarbeiter des Auftraggebers als zur Vertretung des Auftraggebers bevollmächtigt.
2.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, students2business GmbH unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Auftraggeber ist gehalten, diese Information spätestens bei Vertragsschluss (zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten) anzuzeigen. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit des Vertrages, sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlenden Vergütung.
2.5. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Pflichten nach Ziffer 2.4, vereinbaren die students2business GmbH und der Auftraggeber eine von dem Auftraggeber zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,00. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
§3 Erfüllung des Vertrages, Entbindung vom Vertrag
3.1. Der Vermittlungsauftrag ist erfüllt, sobald es zwischen dem Auftraggeber und einem durch die students2business GmbH vermittelten Bewerber zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gekommen ist. Mitursächlichkeit für die Begründung des Arbeitsverhältnisses ist ausreichend. Für die Vertragserfüllung ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis beginnt. Stellt der Auftraggeber einen Bewerber ein, ohne die students2business GmbH davon in Kenntnis zu setzen, ist das Vermittlungshonorar trotzdem in voller Höhe fällig. Dabei ist es unerheblich, ob die Übermittlung der Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten bereits zeitlich zurückliegt. Ausschlaggebend ist lediglich, dass das Beschäftigungsverhältnis unter anderem durch die Vermittlungsbemühungen von der students2business GmbH zustande gekommen ist.
3.2. Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag jederzeit widerrufen, sofern die Vermittlung des betreffenden Beschäftigungsverhältnisses gegenstandslos geworden ist. Es fallen keine Stornogebühren an. Ebenso behält sich die students2business GmbH das Recht vor, einen Auftrag zurückzureichen.
§4 Honorar
4.1. Das Honorar bei Absolventen, Berufseinsteigern und Berufserfahrenen richtet sich nach der im Auftrag vereinbarten Höhe. Fehlt eine Vereinbarung, ist eine Provision in Höhe von 25% des Brutto-Jahresgehalts des vermittelten Arbeitnehmers fällig.
4.2. Das Honorar bei Studenten richtet sich nach der im Auftrag vereinbarten Höhe. Fehlt eine Vereinbarung, ist eine Provision in Höhe von 1.299,00 € vermittelten Arbeitnehmers fällig.
4.3. Sämtliche Vergütungen verstehen sich netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.4. Mit dem Honorar gemäß 4.1 sind alle Aufwendungen abgegolten, die der students2business GmbH für die Anwerbung und Beschaffung von Bewerbern entstehen, es sei denn es handelt sich um Aufwendungen, die aus Zusatzvereinbarungen mit dem Auftraggeber resultieren.
4.5. Falls auf Basis des Bewerbungsgespräches oder der betrieblichen Strukturen des Auftraggebers, die durch die Firma students2business GmbH zur Vermittlung vorgestellten Bewerber/innen in einer anderen Position eingestellt werden, wird das Honorar für den Auftrag im Zeitraum von 12 Monaten nach Anstellung fällig, für den der/die Bewerber/in ursprünglich vorgestellt wurde. Nach Ablauf der 12 Monate fällt kein Honorar mehr an.
4.6. Alle Rechnungen sind mit einer Frist von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§5 Sorgfaltspflichten
Die students2business GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber nur solche Bewerbungen zuzuleiten, die weitestgehend den Auftragsanforderungen entsprechen. Für die Dauer der Vermittlungsbemühungen unterrichten Sie den Auftraggeber regelmäßig über den Fortgang der Bemühungen.
§6 Gewährleistung, Haftung, Haftungsausschluss
6.1. Die students2business GmbH haftet grundsätzlich nicht für Umstände oder Schäden, die der Bewerber in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Es wird keine Gewährleistung übernommen, insbesondere wird keine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise und Belastbarkeit des vermittelten Bewerbers oder dessen persönliche Zuverlässigkeit übernommen. Regress- und sonstige Ersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
6.2. Unwahre bzw. unvollständige Angaben seitens der vermittelten Arbeitskräfte sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der students2business GmbH schließen eine Haftung der students2business GmbH aus. Die Überprüfung der von der Arbeitskraft gemachten Angaben obliegt allein den Auftraggebern.
6.3. Haftungen für leichte Fahrlässigkeit seitens der students2business GmbH sind ausgeschlossen.
§7 Datenschutz, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
7.1. Bewerberdossiers, die dem Auftraggeber durch die students2business GmbH zugestellt werden, bleiben deren Eigentum. Eine Weitergabe an Dritte, sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist untersagt. Bei Nichtbeachtung ist die students2business GmbH berechtigt, das Honorar gem. Ziffer 4 zu fordern.
7.2. Die students2business GmbH holt vor jeder Versendung von Bewerbungsunterlagen das ausdrückliche Einverständnis des jeweiligen Bewerbers ein. Wird die Zustimmung zur Weiterleitung versagt, besteht kein Anspruch auf Übermittlung der Bewerbungsunterlagen.
7.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Treu und Glauben, die students2business GmbH über den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses zu informieren, wenn ihm der Bewerber durch die Vermittlungsbemühungen der students2business GmbH bekannt geworden ist.
§8 Sonstige Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. Die ungültigen Bestimmungen gelten dann als durch solche ersetzt, die den zulässigen möglichst nahekommen. Diese AGB verliert bei Erscheinen neuer AGB ihre Gültigkeit. Abgeschlossene Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Seiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der students2business GmbH in Bremen.
Der Vertragspartner erklärt sich durch seine Unterschrift mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für beide Vertragsseiten bindend.
Änderungen und Ergänzungen der zwischen der students2business GmbH und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Die students2business GmbH (nachfolgend nur „students2business“) stellt ein Internetportal für Studenten und ausgebildete Akademiker einerseits (nachfolgend nur „Auftragnehmer“) und Unternehmen andererseits (nachfolgend nur „Auftraggeber“) zur Verfügung, das es den Auftragnehmern und Auftraggebern (nachfolgend gemeinsam nur „Nutzer“) ermöglichen soll, in Kontakt zu treten und entgeltliche Verträge untereinander abzuschließen. Die Auftraggeber können auf diese Weise von der Expertise der auf dem Internetportal von students2business registrierten Auftragnehmer profitieren. Auftraggeber haben die Möglichkeit, Aufträge in dem von students2business zur Verfügung gestellten Internetportal zur Bearbeitung durch Auftragnehmer zu inserieren. Die Einzelheiten der Nutzung des Internetportals werden durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projektarbeiten
Vorbemerkung
Die students2business GmbH (nachfolgend nur „students2business“) stellt einen Service für Studenten und ausgebildete Akademiker einerseits (nachfolgend nur „Auftragnehmer“) und Unternehmen andererseits (nachfolgend nur „Auftraggeber“) zur Verfügung, dass es den Auftragnehmern und Auftraggebern (nachfolgend gemeinsam nur „Nutzer“) ermöglichen soll, in Kontakt zu treten und entgeltliche Verträge untereinander abzuschließen. Die Auftraggeber können auf diese Weise von der Expertise der bei students2business registrierten Auftragnehmer profitieren. Auftraggeber haben die Möglichkeit, Aufträge bei students2business zur Bearbeitung durch Auftragnehmer zu platzieren. Die Einzelheiten der Nutzung dieses Service werden durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.
§ 1 Geltungsbereich, Änderung der AGB
- Diese AGB gelten für die Nutzung des Service von students2business. Dies gilt auch dann, wenn students2business sich bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beruft.
- Unmittelbare Rechtswirkungen entfalten die AGB ausschließlich zwischen dem Nutzer und students2business. Dagegen entfalten die AGB vorbehaltlich anderslautender Regelungen in den nachfolgenden Bestimmungen keine unmittelbaren Rechtswirkungen und/oder begründen Ansprüche (etwa im Sinne eines Vertrages zu Gunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter) zwischen den Nutzern untereinander. Dies gilt auch, soweit diese AGB Regelungen enthalten, die für das Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern untereinander von Bedeutung sind.
- Die AGB von students2business gelten ausschließlich; Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn students2business ihnen nach Eingang bei students2business nicht ausdrücklich widerspricht und in ihrer Kenntnis die students2business obliegende Leistung erbringt. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nur bei ihrer schriftlichen Bestätigung durch students2business verbindlich.
- students2business behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wobei die Änderungen erst dann Vertragsbestandteil werden, wenn der Nutzer den Änderungen zustimmt. Über beabsichtigte Änderungen der AGB werden Nutzer 14 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail informiert. Mit der Information stellt students2business den Nutzern die neue Fassung der AGB zur Verfügung. Nutzer haben die Möglichkeit, den Änderungen der AGB innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Information schriftlich oder in Textform zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen der AGB innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Zustimmung als erteilt.
§ 2 Allgemeine Nutzungsbestimmungen
- Bei der Nutzung des Service von students2business haben die Nutzer die Einhaltung des geltenden Rechts sowie die Bestimmungen dieser AGB zu beachten. Insbesondere sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die steuerlichen und gewerberechtlichen Bestimmungen zu beachten. Die Einhaltung dieser Bestimmungen obliegt den Nutzern in eigener Verantwortung. Jegliche Nutzung des Service, die gegen diese Bestimmungen und/oder sonstige gesetzliche Vorgaben verstößt, ist untersagt.
- students2business weist drauf hin, dass die Erbringung und Vergütung von Leistungen in bestimmten Bereichen gesetzlichen Regulierungen unterliegt (z.B. Steuer- und Rechtsberatung, Architektenleistungen etc.), ggf. etwaige Zulassungen erfordert und nicht frei verhandelbar ist. Die Prüfung und Einhaltung dahingehender Beschränkungen obliegt ausschließlich den Nutzern.
- Der Auftragnehmer sichert mit der Nutzung des Service von students2business zu, dass er als Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 BGB, das heißt in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, handelt.
- Untersagt ist die Einstellung von Anfragen, die Durchführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung von Ergebnissen, die geltendes Recht, Rechte Dritter, insbesondere Namens-, Urheber oder gewerbliche Schutzrechte, oder die Bestimmungen des Nutzungsvertrages verletzen. students2business behält sich vor, derartige Anfragen oder Aufträge sofort oder nach einer zur Abhilfe des Verstoßes bestimmten Frist zu sperren und zu beenden. Der Nutzer stellt students2business von etwaigen Ansprüchen Dritter gegen students2business aufgrund eines Verstoßes gegen diese Regelung frei und übernimmt die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle der Inanspruchnahme von students2business durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung gegen die Inanspruchnahme erforderlich sind. Weitergehende Rechte und Ansprüche von students2business bleiben unberührt.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
- Durch die Nutzung des Service von students2business unter Erklärung des Einverständnisses zur Geltung dieser AGB gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzungsmöglichkeit der Service students2business ab. Die Bestätigung des Angebots erfolgt per E-Mail.
- Leistungsgegenstand des Vertrages zwischen dem Nutzer und students2business ist die Zurverfügungstellung der Nutzungsmöglichkeit des Service. An den über students2business vergebenen Aufträgen ist students2business weder als Vertragspartei noch als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei oder in sonstiger Weise beteiligt. Soweit durch die Nutzung des Service von students2business Verträge über die Ausführung eines Auftrags geschlossen werden, werden allein die hieran beteiligten Nutzer Vertragspartner. students2business wird lediglich Tätigkeiten vornehmen, die den Nutzern die Abwicklung der untereinander geschlossenen Verträge erleichtert.
- students2business schuldet weder den erfolgreichen Abschluss eines Auftrags zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber noch die erfolgreiche Umsetzung eines Auftrags. Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen unter 13 übernimmt students2business keine Haftung und Verantwortung für die Leistungen und Arbeiten der Auftragnehmer gegenüber den Auftraggebern.
§ 4 Einstellung und Inhalt von Aufträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
- Auftraggeber können über students2business Aufträge zur Bearbeitung an Auftragnehmer weiterleiten lassen.
- Durch die Abgabe bzw. die Annahme eines Angebots sichert der Auftragnehmer zu, zur ordnungsgemäßen Bearbeitung des Auftrags geeignet zu sein und die dem Auftrag zugrundeliegende Aufgabe entsprechend den vertraglichen Bestimmungen in eigener Verantwortung und den Vorgaben des Auftraggebers gewissenhaft auszuführen.
- Der Auftraggeber hat den Auftragsinhalt und das gewünschte Ergebnis des Auftrags bei der Einstellung des Auftrags möglichst präzise und vollständig zu beschreiben, um dem Auftragnehmer eine möglichst genaue Grundlage für das Angebot bzw. die Annahme des Angebots zu geben. Soweit die Angaben des Auftraggebers unverständlich und/oder unvollständig sind oder der Auftragnehmer aus anderen Gründen über den genauen Inhalt des Auftrags im Unklaren ist, hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber in Kontakt zu treten, um Unklarheiten auszuräumen. Dabei steht dem Auftragnehmer die Kontaktaufnahme über students2business offen.
- Der Auftragnehmer ist nach Zustandekommen des Auftrags verpflichtet, den Auftrag nach den Vorgaben des Auftraggebers zu bearbeiten und dem Auftraggeber das Ergebnis als Datei zu übermitteln.
- Ein vom Auftraggeber im Rahmen der Einstellung des Angebots vorgegebener Fertigstellungstermin ist vorbehaltlich anderslautender Regelungen zwischen den Nutzern stets unverbindlich. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber etwaige Hinderungsgründe an einer Fertigstellung des Auftrags insgesamt oder innerhalb des unverbindlichen Fertigstellungstermins gleichwohl unverzüglich anzuzeigen, nachdem der Grund, aufgrund dessen er sich in der (termingerechten) Auftragsausführung gehindert sieht, eingetreten ist. Eine Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist dem Auftragnehmer über die Internetseite von students2business möglich.
- Findet sich innerhalb des vom Auftraggeber bei der Einstellung des Angebots angegebenen Fertigstellungstermins kein Auftragnehmer, der ein Angebot zur Bearbeitung des Auftrags abgibt, löscht students2business die Anfrage und setzt den Auftraggeber hiervon in Kenntnis. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Auftrag erneut zu platzieren.
- Eine Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit des durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Ergebnisses des Auftrags durch students2business findet nicht statt.
- Der Entgeltanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber wird mit der Beendigung des Auftrags fällig. Der Auftrag gilt als beendet, wenn der Auftraggeber den Auftrag als beendet erklärt hat, spätestens aber 7 Tage nach der Zurverfügungstellung des Ergebnisses des Auftrags.
- Der Auftraggeber darf das Ergebnis des Auftrags erst verwenden, wenn der Auftrag vollständig bezahlt wurde. Dies gilt insbesondere für Ergebnisse, an denen dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht gemäß 9 dieser Bedingungen eingeräumt werden soll.
§ 5 Abtretung und Einziehung der Entgeltforderungen des Auftragnehmers,
- Der Auftragnehmer tritt students2business alle entstehenden Zahlungsforderungen gegen den Auftraggeber im Voraus dauerhaft und endgültig ab (antizipierte Abtretung). Im Moment des Vertragsschlusses zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber geht die Zahlungsforderung auf students2business über. Der Auftragnehmer erhält im Gegenzug eine Vergütung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. students2business erklärt die Annahme dieser antizipierten Abtretung. Durch die Abtretung erfolgt eine endgültige Übertragung der Zahlungsforderung auf students2business, was auch das Recht der Rechnungstellung umfasst. Nach Abtretung der Zahlungsforderungen erfolgen Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an students2business.
- Soweit nach dem auf die abzutretende Forderung anwendbaren Recht eine Vorausabtretung unwirksam ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, unverzüglich nach dem Entstehen der Forderung diese an students2business abzutreten.
- students2business zahlt dem Auftragnehmer als Ausgleich für die Abtretung seiner Zahlungsforderung gegen den Auftraggeber einen Kaufpreis in Höhe der Forderung.
- Der Kaufpreis des Auftragnehmers gegen students2business wird zur Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber die abgetretene Zahlungsforderung unwiderruflich ausgeglichen hat. Dies ist der Fall, wenn die Zahlung des Auftraggebers auf dem Konto von students2business eingegangen ist oder im Falle einer Lastschrifterteilung durch den Auftraggeber der Lastschriftbetrag dem Konto von students2business gutgeschrieben und die Widerspruchsfrist ohne Widerspruch abgelaufen ist. Gelingt der Einzug der Forderung innerhalb von 6 Monaten ab Fälligkeit nicht, wird die Forderung dem Auftragnehmer auf dessen ausdrückliches Verlangen in Textform zurückabgetreten.
- Der Auftraggeber erklärt sich mit der Abtretung der Zahlungsforderungen des Auftragsnehmers an students2business und deren Einziehung durch students2business nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen einverstanden.
- Die Kosten des Forderungseinzugs gegenüber dem Auftraggeber trägt students2business.
- Soweit students2business Teilzahlungen vom Auftraggeber entgegennimmt, gilt dabei folgende Verrechnungsreihenfolge: Eine Teilzahlung wird zunächst zur Deckung der mit dem Forderungseinzug und etwaiger Rücklastschriften verbundenen Kosten (Bearbeitungs- und Mahngebühren, Rücklastschriftgebühren) und sodann auf die Forderung von students2business gegen den Auftraggeber aus eigenem Recht verwendet. Ein darüberhinausgehender Betrag gilt als auf die abgetretene Forderung des Auftragnehmers gezahlt.
§ 6 Rechnungslegung
- students2business stellt dem Auftraggeber eine Rechnung aus. In der Rechnung werden die Servicegebühr von students2business gegen den Auftraggeber und die an students2business abgetretene Entgeltforderung des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber gesondert ausgewiesen. Die Rechnung weist einen einheitlichen Endbetrag für die beiden Entgeltforderungen aus. Der Auftraggeber leistet mit schuldbefreiender Wirkung an students2business auch hinsichtlich der an students2business abgetretenen Forderung des Auftragnehmers.
- Die Rechnungstellung gegenüber dem Auftraggeber erfolgt in elektronischer Form. Der Auftraggeber erhält Rechnungen auf elektronischem Weg an die von ihm gegenüber students2business angegebene E-Mail-Adresse. Er verzichtet auf die postalische Zusendung einer Rechnung. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rechnungen auf elektronischem Wege an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Insbesondere hat er technische Programme wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend einzurichten.
- Rechnungen von students2business sind – soweit sich aus der Rechnung selbst nichts anderes ergibt – innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum – porto- und spesenfrei sowie ohne Abzüge – auf die in der Rechnung angegebene Kontoverbindung zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug.
§ 7 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
- students2business ist berechtigt, Entgeltansprüche abzutreten und/oder einen Zahlungsdienstleister mit der Einziehung der Forderung zu beauftragen.
- Der Auftraggeber kann gegenüber den Ansprüchen von students2business mit etwaigen eigenen Forderungen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder in einem engen Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung von students2business stehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er ebenfalls nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Vertraulichkeit
- Die Nutzer verpflichten sich gegenseitig, die im Rahmen des Auftrags erlangten vertraulichen Unterlagen und Informationen („vertrauliche Informationen“) geheim zu halten und diese gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
- Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Konzepte und Geschäftsunterlagen, dabei erzielte Erkenntnisse und Ergebnisse, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über die betrieblichen Abläufe, Geschäftsbeziehungen und das Know-how des Auftraggebers.
- Von der Vertraulichkeitsvereinbarung ausgenommen sind solche Informationen, zu deren Weitergabe die Nutzer gesetzlich oder aufgrund eines rechtmäßigen Auskunftsverlangens einer Aufsichtsbehörde verpflichtet sind, die dem Nutzer bereits bei Abschluss des jeweiligen Vertrages nachweislich bekannt waren, die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt waren oder danach öffentlich bekannt geworden sind. Im Übrigen sind Abweichungen von der Vertraulichkeit, soweit solche im weiteren Prozess des Auftrages notwendig werden, nur in Abstimmung mit und nach schriftlicher Bestätigung des jeweils anderen Nutzers zulässig.
- Die Nutzer verpflichten sich, Mitarbeiter und ggf. Dritte entsprechend dieser Vereinbarung auf Geheimhaltung zu verpflichten. Sie werden vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern und Dritten zugänglich machen, die durch die Zielsetzung des Auftrages davon Kenntnis haben müssen.
- Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des jeweiligen Auftrags fort.
§ 9 Urheberrechte und Übertragung von Nutzungsrechten
- Soweit dem Auftragnehmer an den Ergebnissen des Auftrags Rechte, insbesondere Urheber-, Namens- oder gewerbliche Schutzrechte entstehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Erfüllung der (abgetretenen) Entgeltforderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches, übertragbares und unterlizenzierbares Recht ein, das Ergebnis auf sämtliche bekannte oder unbekannte Arten zu nutzen, zu bearbeiten und in der bearbeiteten Form zu nutzen. Hiervon umfasst ist das Recht, die Ergebnisse auf jede beliebige Art zu vervielfältigen, zu verarbeiten, auszustellen, vorzuführen, zu speichern, zu übermitteln und zu be- oder verarbeiten.
- students2business ist berechtigt, dem Auftraggeber das Ergebnis des Auftrags zur Nutzung im Sinne der vorstehenden Ziffer 1. zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftragnehmer verzichtet darauf, im Falle der Veröffentlichung des Ergebnisses in jeglicher Weise, insbesondere als Urheber, genannt zu werden. Er verzichtet auf das Recht der Erstveröffentlichung.
- Die Übertragung der Rechte erfolgt unabhängig davon, ob die Nutzung der Ergebnisse dem Auftraggeber oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich gestattet wird.
- Der Auftragnehmer erklärt sich einverstanden, dass die Übertragung der Rechte gemäß den vorstehenden Bestimmungen durch die Vergütung des Auftrags abgegolten ist.
- Der Auftragnehmer sichert zu, dass er die vorstehend genannten Rechte übertragen kann und er mit dem Ergebnis des Auftrags keine Rechte, insbesondere Urheber-, Namens- oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt.
§ 10 Information über Vertragstextspeicherung (Art. 246c EGBGB)
Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss weder für die zwischen students2business und dem Nutzer noch für die zwischen den Nutzern untereinander geschlossenen Verträge gespeichert.
§ 11 Laufzeit, Kündigung
- Der Vertrag über die Nutzung des Service von students2businss wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Der Nutzungsvertrag kann vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).
- students2business kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
- Das Recht zur Sperrung eines Nutzers und das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für students2business insbesondere dann vor, wenn
- der Nutzer seinen Zahlungspflichten ganz oder teilweise trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht nachkommt;
- der Nutzer gegen Pflichten aus dem Nutzungsvertrag einschließlich der Pflichten aus diesen AGB verstößt und trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung keine Abhilfe schafft. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass students2business ein Festhalten am Nutzungsvertrag nicht zumutbar ist.
- Nach jeder Kündigung oder sonstiger Beendigung des Vertragsverhältnisses ist studets2business berechtigt, die Bereitstellung der Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen, insbesondere den Zugang des Nutzers zum Kundenbereich zu sperren.
§ 12 Datenschutz
Die Nutzer sind sich darüber einig, dass students2business personenbezogene Daten des Auftraggebers und des Auftragnehmers der jeweils anderen Partei zur Bearbeitung des Auftrags weitergeben muss. Die Datenschutzerklärung von students2business ist auf der Internetseite von students2business abrufbar.
§ 13 Verantwortlichkeit für Inhalte, Gewährleistung, Haftungsbeschränkungen
- Die Inhalte der über students2business verteilten Anfragen und die Ergebnisse der Aufträge werden ausschließlich von den Nutzern erstellt, weshalb es sich für students2business um fremde Inhalte handelt. Für diese Inhalte ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich, der die jeweiligen Inhalte eingestellt hat.
- students2business prüft das Ergebnis eines Auftrags nicht auf seine inhaltliche Richtigkeit. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen students2business wegen einer mangelhaften Auftragsausführung durch den Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
- Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet students2business unbeschränkt. Dasselbe gilt bei der ausdrücklichen Übernahme von Garantien und für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch students2business, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden sind.
- Für einfache Fahrlässigkeit haftet students2business nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei der Verletzung solcher wesentlichen Vertragspflichten (einschließlich Schäden aufgrund von Verzug oder Unmöglichkeit) ist die Haftung
- auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss und
- für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) entgangene Umsätze, Gewinne und/oder Betriebsunterbrechungen beim Nutzer oder dessen Kunden, ausgeschlossen.
- Soweit students2business nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen, anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen bzw. zwingender gesetzlicher Vorschriften dem Grunde nach für einen eingetretenen Schaden ersatzpflichtig ist und nicht unbeschränkt haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf die Differenz zwischen dem infolge der mangelhaften Auftragsausführung eingetretenen Wert der Leistung und dem Wert der Leistung im Falle einer mangelfreien Auftragsausführung beschränkt.
- Garantien im Rechtssinne gibt students2business weder ausdrücklich noch stillschweigend ab. Die Haftung von students2business wird durch Garantien, die die Nutzer selbst untereinander oder im Verhältnis zu Dritten abgeben, nicht erweitert oder anderweitig geändert.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen students2business und dem Nutzer ist Bremen, sofern nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand begründet ist.
- Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen students2business und den Nutzern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit den Nutzern einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.