Steuern sind ein sehr komplexes Thema. Besonders unter Studierenden löst es eine Menge Unwissen und Verwirrung aus: Muss ich Steuern zahlen? Kann ich durch eine Steuererklärung was zurückbekommen? Wie geht das überhaupt?
Doch ganz besonders die Frage darüber, was man von der Steuer absetzen kann, ist für die meisten erst wirklich interessant. Wir geben Auskunft!
Studenten können zahlreiche Kosten, die im Laufe ihres Studiums entstehen, von der Steuer absetzen. Hierzu zählen unteranderem die Fahrtkosten, die man für den Weg zur Uni oder Hochschule in Bus-, Bahn- oder Zugtickets sowie in Benzin investieren muss. Auch alle weiteren Fahrten, wie z.B. zur Bibliothek, zur Nachhilfe, zum Praktikum oder zu Exkursionen kann man mit angeben. Es zählen alle Fahrten, die für das Studium aufgenommen wurden. Bis 2013 gilt eine Reisekostenpauschale von 30 Cent pro Kilometer für alle geleisteten Strecken. Ab 2014 gilt die Pauschale nur für eine einfache Fahrt am Tag. Auch anfallende Unfallkosten können mit aufgelistet werden.
Gelder, die zum Kauf von Gegenständen ausgegeben wurden, welche man für das Studium benötigt hat, werden bis zu einer Höhe von 410 Euro sofort abgezogen. Liegen die Ausgaben darüber, müssen sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Zudem kann auch eine Verpflegungspauschale notiert werden, wenn man sich mehr als 8 Stunden am Stück in der Universität aufgehalten hat.
Auch für ein Arbeitszimmer kann man von der Steuer was zurückbekommen. Hierfür errechnet man den Anteil der Gesamtwohnfläche und erhält äquivalent zur Miete die Höhe der Sonderausgaben bzw. Werbungskosten für das Arbeitszimmer.
Die Miete kann man wiederum nur dann steuerlich geltend machen, wenn der Lebensmittelpunkt nach wie vor am vorherigen Wohnort ist. Wenn man beispielsweise noch immer in Vereinen aktiv ist, regelmäßig heimfährt und noch an dem Standort wahlberechtigt ist, ist es möglich die Miete von der Steuer abzusetzen. In diesem Fall ist es also sinnvoll darüber nachzudenken, ob das Ummelden wirklich nötig ist. Zudem sollten Mitgliedsbescheinigungen sowie Belege und Rechnungen von Restaurant- und Kinobesuchen aufbewahrt werden, um die Anwesenheit nachweisen zu können.
Des Weiteren können alle weiteren angefallenen Kosten und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen, angegeben werden, wie z. B.:
- Studienbeiträge
- Exkursionen
- Gebührenpflichtige Seminare und Veranstaltungen
- Nachhilfeunterricht und Sprachkurse
- Büroartikel und Kopie-Ausgaben
- Bücher
- Zinsen für den Studienkredit
- Flug- und Übernachtungskosten im Auslandssemester
Und viele mehr.